2000€ Eigenanteil trotz gesetzlicher Pflegeversicherung
Es ist eine stattliche Summe, die für die stationäre Pflege aus eigener Tasche gezahlt werden muss.
Während die Anteile der Versicherten deutlich gestiegen ist, stagniert die Zahlung der gesetzlichen Pflegeversicherung seit 2017. Im bundesweiten Durchschnitt liegt der Eigenanteil bei über 2000.-€ im Monat. Dabei fallen die höchsten Zuzahlungen nicht wie oft vermutet bei Pflegegrad 5 an. Es ist der Pflegegrad 1, der mit durchschnittlich 2319.-€ zu Buche schlägt.
Aus aktuellen Statisiken des Verbandes der Ersatzkassen e.V. geht hervor, wie sich die Kosten bei stationärer Pflege zusammensetzen.
Der monatliche Satz der Pflegeeinrichtungen besteht aus 3 Teilen:
Zum einen ist da der EEE. So wird der (E)inrichtungs-(E)inheitliche-(E)igenanteil abgekürzt. Der EEE umfasst die Kosten für das Personal und Sachaufwand. Er ist für alle Bewohner eines Pflegeheimes gleich hoch, ist aber von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich.Den zweiten Teil bilden die sogenannten Hotelkosten. So werden umgangssprachlich die Kosten für Unterkunft und Verpflegung genannt.
Last but not least die Investitionskosten. Das sind Kosten, wie Miete, Instandhaltung, Versicherungen…
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Wenn das Geld aus der Pflegeversicherung nicht reicht
Meistens reicht das Einkommen des Pflegebedürftigen nicht aus. In diesem Fall übernimmt das Sozialamt die Kosten. Sie können sich aber darauf verlassen, dass sofort geprüft wird, ob bei den Angehörigen was zu holen ist. Im Angehörigen-Entlastungsgesetz ist gesetzlich geregelt, wann Kinder oder Eltern herangezogen werden können. Seit Januar 2020 liegt die Grenze bei 100.000,-€ Bruttoeinkommen im Jahr. Diese Grenze gilt nicht für den Ehepartner! Hier können Einkommen und Vermögen bis auf einen geringen Mindestanteil herangezogen werden. Weiterhin können durch das Sozialamt Schenkungen bis zu 10 Jahren rückgängig gemacht werden. Das wird in einem Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Celle deutlich.
Eine private Pflegeversicherung ist ein unerlässlicher Baustein
Eine Großmutter hatte Monat für Monat 25.-€ an ihre Enkel gezahlt. Und das 11 Hare, bzw. 9 Jahre lang. Mit dem Geld sollten die Enkel später eine kleine Hilfe für den Start in das eigene Familienleben haben. Das Sozialamt hat das Geld zurückgefordert. Nach Ansicht des OLG zu Recht (Aktenzeichen 6 U 76/19). Demnach können Zahlungen an Familienangehörige zurückgefordert werden, wenn sie keine priveligierten Schenkungen darstellen und der Schenker wegen Bedürftigkeit selbst selbst Leistungen vom Sozialamt bezieht.
Dieses Urteil hinterlässt bei mir ein „Geschmäckle“. Jedes Jahr verschwinden unzählige Milliarden an Steuergeldern in zweifelhaften Projekten. Aber diese Liebesgeste einer Großmutter kann nicht geduldet werden.
Eine private Pflegeversicherung schützt sie und ihre Famile vor den finanzielle Folgen der Pflegebedürftigkeit.