Die gesetzliche Pflegeversicherung als Teilkasko
Teilkasko? Ist das nicht Kfz-Versicherung?
Stimmt, der Begriff stammt aus der Kfz-Versicherung. Aber der Begriff passt auch bei der gesetzlichen Pflegeversicherung, bzw. der privaten Pflegepflichtversicherung sehr gut. Deren Leistungen bieten nur eine Grundversicherung, genau wie eine Teilkasko. Für eine vollständige Versorgung im Pflegefall reichen die Leistungen nicht. Zumindest werden die Leistungen regelmäßig etwas erhöht (dynamisiert).
Für die restlichen Kosten müssen die Pflegebedürftigen selbst aufkommen. Ist das Vermögen aufgebraucht, werden Angehörige zur Kasse gebeten. Während das Schonvermögen bei den Kindern recht hoch ist, gibt es für Ehepartner kein Schonvermögen. Auch Geldgeschenke können für eine Frist von 10 Jahren durch das Sozialamt zurück gefordert werden.
Im Bereich der ambulanten Pflege werden teilweise Pflegeverträge gekündigt, weil das Geld nicht reicht.
Vollkasko für die Pflegeversicherung
Schätzungen gehen von etwa 5 Millionen Pflegebedüftigen im Jahr 2060 aus. Schon mit den aktuell 3,7 Millionen Pflegebedürftigen ist das derzeitige System finanziell überfordert. Es werden mehr Arbeitskräfte in der Pflege benötigt, was die Lohnkosten massiv steigen lässt. Entweder die Leistungen werden gekürzt, oder die Kosten gehen durch die Decke. Oder beides.
Eine endlose Anhebung der Beiträge in der gesetzlichen Pflegeversicherung ist nicht realisierbar. Das demografische Problem wird damit nicht gelöst. Hier hilft nur private kapitalgedeckte Vorsorge, die Vollkasko-Variante. Gut wäre es, wenn seitens der Politik Anreize, wie die Absetzbarkeit der Beiträge, geschaffen würden.
Eine private Vorsorge kann in 3 Varianten erfolgen:
- Tagegeld : Hier wird ein festgelegtes Tagegeld je nach Pflegegrad gezahlt. Das Geld wird ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten gezahlt, was den Verwaltungsaufwand sehr gering hält.
- Pflegerente : Ein fester Betrag wird jeden Monat ausgezahlt. Auch hier müssen keine Kosten nachgewiesen werden.
- Pflegekostenversicherung : Im Gegensatz zu den beiden anderen Varianten sind die Leistungen zweckgebunden. Hier erfolgt die Erstattung nachgewiesener Sachkosten, bis zur maximal vereinbarten Höhe. Die sogenannte Laienpflege durch Angehörige wird nur teilweise erstattet.
Welche der Varianten sich eignet, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Sprechen Sie uns einfach an!
<< Teil 1 Teil3 >> (noch in Arbeit)